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Im Schreiben vom 26.09.2011 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den neuen Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung des Monats Dezember 2011 veröffentlicht. Warum neu? Das Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wurde verabschiedet und der Werbungskostenpauschbetrag für das Jahr 2011 auf 1.000 Euro angehoben. In der Lohnabrechnung Dezember ist der Pauschbetrag zu berücksichtigen.
Der Programmablaufplan gibt vor,
- dass beim laufenden Arbeitslohn mit den Lohnzahlungszeiträumen Tag, Woche oder Monat nicht der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, sondern der steuerliche Ausgleichsbetrag in Höhe von 1 880 € zu berücksichtigen ist. - dass beim laufenden Arbeitslohn mit dem Lohnzahlungszeitraum Jahr ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1 000 € zu berücksichtigen ist.
Die neue Lohnsteuertabelle ist in die Programme integriert und greift automatisch für die Dezemberabrechnung. Voraussetzung ist, dass Sie die aktuellen Updates von unserer Homepage regelmäßig installiert haben.
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