Die Steuerverwaltung führt die elektronische Lohnsteuerkarte ein. Auch hier hat die Papierform ausgedient.

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie Steuerklasse, Familienstand, Anzahl der zu berücksichtigen Kinder, Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft und Freibeträge, die die Arbeitgeber zur Berechnung der einzubehaltenden Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlages benötigen, werden zukünftig in einer Datenbank der Steuerverwaltung bereitgestellt.

Das Verfahren wird „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale", kurz „ELStAM" genannt. Die Arbeitgeber rufen die Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann auf elektronischem Weg ab. Für 2011 und die Folgejahre erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deshalb von ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung keine Lohnsteuerkarte mehr. Alle Einzelheiten zu den zwei Schritten der Einführung und was zu beachten ist erläutern wir auf unserem diesjährigen Jahresendseminar.


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